FAQ
Wie können wir Ihnen helfen?
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Fragen zum Kostenträger
Gesetzlich Versicherte haben einen Eigenanteil von 10 Prozent der Behandlungskosten, zuzüglich 10 Euro je ausgestellter Verordnung.
Wer von den Rezeptgebühren befreit ist, zahlt diese Kosten nicht. Bei den privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung von dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Tarif und dem Selbstbehalt ab.
Die Kosten einer Trainingsmitgliedschaft für ein gesundheitsorientiertes Training werden von den Krankenkassen in der Regel nicht direkt unterstützt. Eine indirekte Förderung über ein Bonus- oder Prämienprogramm ist hingegen in den meisten Fällen möglich.
Allerdings besteht die Möglichkeit, unseren Kurs „Aktiv-Ganzkörper Kraftausdauer“ mit individuellen Trainingszeiten und Gerätetraining zu belegen. Die Krankenkassen fördern diesen mit mindestens 75 Euro.
Sie sollten möglichst bald einen Termin vereinbaren. Die Behandlung muss innerhalb von 28Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Privat versicherte Patienten erhalten ein Privatrezept. Bei diesen Rezepten gibt es keine zeitlichen Einschränkungen.
Fragen zum Behandlungsablauf & Mitgliedschaft
Kassenverordnungen können bis zu 28 Kalendertage unterbrochen werden, wenn der Patient im Urlaub oder krank ist. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Für Privatrezepte gibt es solche Vorgaben nicht.
Bringen Sie bitte ein großes Handtuch als Unterlage für Behandlungsliege oder Trainingsgeräte mit, zusätzlich Sportbekleidung und saubere Turnschuhen bei Krankengymnastik am Gerät (KG-G) und der medizinischen Trainingstherapie (MTT).
Die Regelbehandlungszeiten richten sich nach der verordneten Leistungen und sind daher sehr unterschiedlich.
Wir bieten Trainingsverträge für Laufzeiten über 3, 6 und 12 Monate sowie 10er-Karten an.
Vorhersehbare Unterbrechungen (z.B. Urlaub) können in Blöcken von mindestens einem Monat bis zusammen maximal drei Monaten je Kalenderjahr nach rechtzeitiger Voranmeldung von zwei Wochen genommen werden. Die Unterbrechung ist beitragsfrei, wobei sich die Vertragslaufzeit um die Unterbrechungszeit verlängert. Unvorhersehbare Unterbrechungen oder Ausfallzeiten (z.B. durch Krankheit) können ebenfalls an das Ende der Mitgliedschaft angehängt werden. Hier gilt das Eingangsdatum der ärztlichen Bescheinigung.